1.
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt, sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2.1)
2.
Bei Verdacht oder Auftreten von, für die Frau oder dem Neugeborenen, regelwidrigen und gefahrdrohenden Zuständen während der Schwangerschaft oder des Wochenbettes, wird die Hebamme die betreffende Familie zu einem Arzt oder an eine Klinik überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4.1) Die Folgeleistung liegt in der Verantwortung der Klientin.
Die Familien haben in diesem Punkt eine Mitwirkungspflicht (siehe AGB Punkt 4) die besagt, dass Empfehlungen oder Anweisungen, dringende Konsultation von Fachärzten von den Familien nachgekommen werden muss.
3. Angebotene Hebammenleistungen
Die von der Krankenversicherung angebotenen Kassenhebammenleistungen werden von der Kassenhebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Kassenhebamme benötigt dafür eine Unterschrift der Klientin.
Die aktuellen Tarife der österreichischen Krankenkassen finden sich unter
4. Leistungskatalog
Der Leistungskatalog wird mit der Klientin individuell vereinbart.
Folgende Leistungen werden von der Kassenhebamme als Kassenleistung angeboten:
Folgende Leistungen sind Privatleistungen, wobei eine Rückerstattung durch eine Zusatzversicherung möglich ist:
5. Inhalt eines Hausbesuches in der Schwangerschaft
Hausbesuche innerhalb der Schwangerschaft, welche bei geplanter ambulanter Geburt vereinbart werden, dienen zur Vorbereitung auf die Zeit mit dem Neugeborenen in der häuslichen Umgebung.
Im Gespräch geht es um:
6. Inhalt einer Geburtsbegleitung
6.1 Ab Beginn der 37. SSW wird eine 24 Stunden (7 Tage/Woche) Rufbereitschaft bis zur Beendigung der Geburt zugesagt.
6.2 Vor dem errechneten Geburtstermin werden 2 Visiten zu je einer Stunde abgehalten. Falls durch eine vorzeitige Geburt einer oder mehrere Termine entfallen, können diese nicht nachträglich eingefordert werden.
6.3 Die notwendigen CTG Termine vor der Geburt werden ausschließlich im lK Hollabrunn durchgeführt. Bei diesen Terminen wird die Klientin mind. einmal von der Kassenhebamme begleitet und betreut. Falls weitere CTG Terminbegleitungen gewünscht werden, wird dies gesondert vereinbart sowie verrechnet.
6.4 Die Betreuung der Geburt wird, unabhängig von der Dauer, durch die Kassenhebamme durchgeführt. Falls aus einem undefinierbaren Grund es trotz alledem zu einem Hebammenwechsel kommen muss (z.B. durch Krankheit der Kassenhebamme) wird dies alsbald bekanntgegeben und sich um eine Vertretung bemüht.
6.5 Falls es im laufe der Schwangerschaft (vor Wehenbeginn) zu der Entscheidung kommt, einen Kaiserschnitt durchführen zu lassen, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung sowie als Abgeltung des Verdienstentgangs einbehalten.
6.6 Falls es im laufe der Geburt (nach Wehenbeginn) zu einem Kaiserschnitt kommen sollte, beeinträchtigt dies nicht die Höhe des vereinbarten Gesamthonorars.
6.7 Das vereinbarte Gesamthonorar von Euro 1.500,— für die Geburtsbegleitung wird wie folgt fällig: Anzahlung Euro 750,— bei Vertragsabschluss
Nach erfolgter Geburt Euro 750,—
7. Inhalt und Ablauf von Visiten nach der Geburt
Die Nachbetreuung ist immer unterstützend und bedarfsorientiert zu sehen, abgestimmt an die Lebenswoche des Kindes. Nach der Geburt beinhalten die Visiten:
Eine Visite dauert in etwa 45 Minuten. Zu Beginn der Betreuung kann die Visite auch ein wenig länger dauern.
8. Vereinbarte Visiten und Pünktlichkeit
Jeden Tag müssen neue Termine mit Familien mit einem Neugeborenen koordiniert werden. Daher können sich bereits vereinbarte Termine bis 24 Stunden vor Stattfinden, zeitlich ein wenig verschieben. Wobei jüngere Neugeborene den Vortritt haben.
Da die Hebamme aufsuchend tätig ist, kann es sein, dass sie die vereinbarte Zeit nicht genau einhalten kann und bis zu 20 Minuten früher eintrifft, oder sich bis zu 30 Minuten verspätet. Dies ergibt sich aus der Abfolge der Visiten oder durch die Verkehrssituation. Die Hebamme benachrichtigt die Klientin, wenn sie weiß, dass die Verspätung 30 Minuten überschreiten wird. Die Klientin ist dazu angehalten, dies zu berücksichtigen.
Mit untenstehender Unterschrift bestätigt die Klientin die erfolgte Aufklärung hinreichend verstanden zu haben. Die Klientin bestätigt mit untenstehender Unterschrift weiters, dass sie den gegenständlichen Behandlungsvertrag gelesen hat und sie auch die Möglichkeit hatte, zusätzliche Fragen zu stellen bzw dass sie keine zusätzlichen Fragen gestellt hat. Auch bestätigt die Klientin mit untenstehender Unterschrift den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme zugestimmt zu haben, sodass diese somit zum Bestandteil des gegenständlichen Behandlungsvertragen geworden sind.
Die gegenständliche Behandlung erfolgt ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Klientin zur Kenntnis gebracht worden sind. Diese sind unter der Homepage www.mutterglueck.at oder unter schmidl.hebamio.at einsehbar.
Die Kassenhebamme vereinbart mit der Klientin folgende Leistungen:
ISABELLA SCHMIDL
HEBAMME mit Kassenvertrag
WASSERWEG 6
2135 ZLABERN
T +43 660 81 77 303
E info@mutterglueck.at