Behandlungsvertrag 2024

1.
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt, sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2.1)

2.
Bei Verdacht oder Auftreten von, für die Frau oder dem Neugeborenen, regelwidrigen und gefahrdrohenden Zuständen während der Schwangerschaft oder des Wochenbettes, wird die Hebamme die betreffende Familie zu einem Arzt oder an eine Klinik überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4.1) Die Folgeleistung liegt in der Verantwortung der Klientin.

Die Familien haben in diesem Punkt eine Mitwirkungspflicht (siehe AGB Punkt 4) die besagt, dass Empfehlungen oder Anweisungen, dringende Konsultation von Fachärzten von den Familien nachgekommen werden muss.

3. Angebotene Hebammenleistungen

Die von der Krankenversicherung angebotenen Kassenhebammenleistungen werden von der Kassenhebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Kassenhebamme benötigt dafür eine Unterschrift der Klientin.

Die aktuellen Tarife der österreichischen Krankenkassen finden sich unter

www.hebammen.at/eltern/kosten

4. Leistungskatalog
Der Leistungskatalog wird mit der Klientin individuell vereinbart.

Folgende Leistungen werden von der Kassenhebamme als Kassenleistung angeboten:

  • Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass (18. bis 22. SSW)
  • Vorbereitung auf ambulante Geburt: 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft
  • Vorbereitung auf die Geburt wenn die Klientin stationär im Krankenhaus bleibt: 1 Hausbesuch in der Schwangerschaft
  • Wochenbettbetreuung bei ambulanter Geburt: täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Lebenswoche des Kindes
  • Wochenbettbetreuung bei Entlassung aus dem Krankenhaus: täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, bis zu 6 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Lebenswoche des Kindes
  • Wochenbettbetreuung nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt: täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt, bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 12. Lebenswoche des Kindes
  • 5 Telefonberatungen pro Klientin

Folgende Leistungen sind Privatleistungen, wobei eine Rückerstattung durch eine Zusatzversicherung möglich ist:

  • Beratung in der Frühschwangerschaft, vor der 18. SSW
  • Akupunktur in der Schwangerschaft
  • Akupunktur zur Geburtsvorbereitung
  • Geburtsvorbereitung
  • Geburtsvorbereitung Paare
  • Stillvorbereitung
  • Moxibustionsbehandlung bei Beckenendlage (BEL)
  • Geburtsbegleitung ins Landesklinikum Hollabrunn
  • Laserbehandlung
  • Stillgruppe
  • Rückbildungsgymnastik
  • Baby-Shiatsu „Willkommen im Leben!“
  • Baby-Shiatsu Einzeltermin
  • Baby-Shiatsu Gruppe
  • Narbenbehandlung
  • Beratungen und Hausbesuche nach der 8. bzw 12. Lebenswoche des Kindes


5. Inhalt eines Hausbesuches in der Schwangerschaft

Hausbesuche innerhalb der Schwangerschaft, welche bei geplanter ambulanter Geburt vereinbart werden, dienen zur Vorbereitung auf die Zeit mit dem Neugeborenen in der häuslichen Umgebung.

Im Gespräch geht es um:

  • Stillbeginn im Kreißsaal
  • Stillhäufigkeit, Bonding, Hautkontakt in den ersten Lebenstagen
  • Kontaktaufnahme der Kindeseltern mit der nachbetreuenden Hebamme nach der Geburt
  • Verlauf der ersten Tage zu Hause
  • Gewichtsverlauf des Neugeborenen
  • mögliche Gelbsucht und Gewichtsabnahme des Kindes
  • Sicherstellung einer Zufütterung mit Pre-Nahrung bei Bedarf
  • notwendige Untersuchungen des Babys (PKU Fersenstich, Vit.K, erste MUKIPass Untersuchung beim Kinderarzt inkl. Hüftultraschall)
  • Hörtest im Krankenhaus
  • Ablauf und Dauer der Visiten nach der Geburt
  • Erreichbarkeit
  • Verhalten in Notfällen
  • Fortbildungen und Urlaubszeiten

 

6. Inhalt einer Geburtsbegleitung

6.1  Ab Beginn der 37. SSW wird eine 24 Stunden (7 Tage/Woche) Rufbereitschaft bis zur Beendigung der Geburt zugesagt.

6.2  Vor dem errechneten Geburtstermin werden 2 Visiten zu je einer Stunde abgehalten. Falls durch eine vorzeitige Geburt einer oder mehrere Termine entfallen, können diese nicht nachträglich eingefordert werden.

6.3  Die notwendigen CTG Termine vor der Geburt werden ausschließlich im lK Hollabrunn durchgeführt. Bei diesen Terminen wird die Klientin mind. einmal von der Kassenhebamme begleitet und betreut. Falls weitere CTG Terminbegleitungen gewünscht werden, wird dies gesondert vereinbart sowie verrechnet.

6.4  Die Betreuung der Geburt wird, unabhängig von der Dauer, durch die Kassenhebamme durchgeführt. Falls aus einem undefinierbaren Grund es trotz alledem zu einem Hebammenwechsel kommen muss (z.B. durch Krankheit der Kassenhebamme) wird dies alsbald bekanntgegeben und sich um eine Vertretung bemüht.

6.5  Falls es im laufe der Schwangerschaft (vor Wehenbeginn) zu der Entscheidung kommt, einen Kaiserschnitt durchführen zu lassen, wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung sowie als Abgeltung des Verdienstentgangs einbehalten.

6.6  Falls es im laufe der Geburt (nach Wehenbeginn) zu einem Kaiserschnitt kommen sollte, beeinträchtigt dies nicht die Höhe des vereinbarten Gesamthonorars.

6.7  Das vereinbarte Gesamthonorar von Euro 1.500,— für die Geburtsbegleitung wird wie folgt fällig: Anzahlung Euro 750,— bei Vertragsabschluss

Nach erfolgter Geburt Euro 750,—

7. Inhalt und Ablauf von Visiten nach der Geburt

Die Nachbetreuung ist immer unterstützend und bedarfsorientiert zu sehen, abgestimmt an die Lebenswoche des Kindes. Nach der Geburt beinhalten die Visiten:

  • Stillberatung
  • Unterstützung bei Stillschwierigkeiten
  • Ernährungsberatung
  • Gewichtsverlauf des Babys
  • Nabelpflege
  • Beobachtung der Reflexe, der Hautbeschaffenheit, Gelbsucht
  • Durchführung von Prophylaxen (Vit K)
  • Blutabnahme für Stoffwechselscreenign (PKU-Test)
  • Anleitung und Hilfestellung bei der Säuglingspflege
  • Anleitung und Unterstützung bei Koliken und Unruhe des Babys
  • Kontrolle der Ausscheidungen des Babys
  • Beobachtung der Gebärmutterrückbildung
  • unterstützende Maßnahmen bei verzögerter Rückbildung
  • Unterstützung bei Heilungsprozessen
  • Bei Bedarf Nahtentfernung
  • Hilfestellung bei Zwillingen
  • Tragen mit dem Tragetuch
  • Information über Wachstumsphasen des Babys, gesunder Babyschlaf
  • Beikost
  • Information über Verhütung und Sexualität nach der Geburt Beantworten Ihrer Fragen

Eine Visite dauert in etwa 45 Minuten. Zu Beginn der Betreuung kann die Visite auch ein wenig länger dauern.

8. Vereinbarte Visiten und Pünktlichkeit

Jeden Tag müssen neue Termine mit Familien mit einem Neugeborenen koordiniert werden. Daher können sich bereits vereinbarte Termine bis 24 Stunden vor Stattfinden, zeitlich ein wenig verschieben. Wobei jüngere Neugeborene den Vortritt haben.

Da die Hebamme aufsuchend tätig ist, kann es sein, dass sie die vereinbarte Zeit nicht genau einhalten kann und bis zu 20 Minuten früher eintrifft, oder sich bis zu 30 Minuten verspätet. Dies ergibt sich aus der Abfolge der Visiten oder durch die Verkehrssituation. Die Hebamme benachrichtigt die Klientin, wenn sie weiß, dass die Verspätung 30 Minuten überschreiten wird. Die Klientin ist dazu angehalten, dies zu berücksichtigen.

Mit untenstehender Unterschrift bestätigt die Klientin die erfolgte Aufklärung hinreichend verstanden zu haben. Die Klientin bestätigt mit untenstehender Unterschrift weiters, dass sie den gegenständlichen Behandlungsvertrag gelesen hat und sie auch die Möglichkeit hatte, zusätzliche Fragen zu stellen bzw dass sie keine zusätzlichen Fragen gestellt hat. Auch bestätigt die Klientin mit untenstehender Unterschrift den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme zugestimmt zu haben, sodass diese somit zum Bestandteil des gegenständlichen Behandlungsvertragen geworden sind.

Die gegenständliche Behandlung erfolgt ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Klientin zur Kenntnis gebracht worden sind. Diese sind unter der Homepage www.mutterglueck.at oder unter schmidl.hebamio.at einsehbar.

Die Kassenhebamme vereinbart mit der Klientin folgende Leistungen: